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Hinweise für die praktische Anwendung des Heilpraktiker-GesetzesDer Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) bemüht sich intensiv um die Verbesserung der Rechtslage für Geistheiler (dazu zählt auch Reiki). Es folgt eine Wiedergabe des aktuellen Rechtsleitfadens des DGH (Abdruck mit freundlicher Genehmigung des DGH): In seiner Entscheidung vom 02.03.2004 (AZ 1 BvR 784/03) hat das Bundesverfassungsgericht das Recht für die Ausübung Geistig-Spiritueller Heilung neu geregelt. Ab sofort ist es für Heiler auch ohne Heilpraktiker-Zulassung erlaubt, Geistheilung wie z.B. Reiki auszuüben. Die Tätigkeit des Geistheilens wurde als "Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten" beweertet. Daher findet das Heilpraktiker-Gesetz keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Geistheiler keine Diagnosen gestellt werden. Erlaubt ist:
Verboten ist:
Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und Geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise. Der Heiler hat dabei die Wahl:
Die sicherste Lösung ist es jedoch, dem Patienten ein entsprechendes Merkblatt zur Unterzeichnung zu geben und eine Kopie davon einzubehalten.
Weitere ausführliche Hinweise erhältst Du über den Dachverband Geistiges Heilen e.V. (Homepage http://www.dgh-ev.de). Unter http://www.dgh-ev.de/handbuch.html kannst Du auch das vom DGH erstellte Rechtshandbuch für Heiler als pdf-File herunterladen. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass für die Rechtssicherheit dieser vom DGH weitergegebenen Informationen sowie der auf meinen Internetseiten abgedruckten Informationen keinerlei Haftung übernommen werden kann. Auch kann keinerlei Haftung dafür übernommen werden, dass die auf diesen Internetseiten weitergegebenen Informationen auf dem jeweils neusten Stand sind. Bei Rechtsunsicheheit solltest Du also unbedingt einen entsprechend qualifizierten Anwalt aufsuchen. |
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